Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma JuRez, Inh. DI Jürgen Strutzenberger
1 Geltungsbereich
Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: “AGB”) gelten für sämtliche Kaufverträge, die von uns als Verkäufer von Waren und Dienstleistungen mit unseren Kunden abgeschlossen werden. AGBs unserer Kunden, die von unseren Bedingungen abweichen, werden von uns nicht anerkannt.
Unsere AGBs gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Einzelvereinbarung abgeändert oder ergänzt werden. Unsere AGBs sind auch Grundlage für alle zukünftigen Kaufverträge zwischen uns und dem Kunden.
2 Zustandekommen des Kaufvertrages
Sämtliche Angebote erfolgen “ohne Obligo”. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Uns steht es frei, Angebote auf Abschluss von Kaufverträgen binnen 14 Tagen ab Einlangen des Angebots entweder anzunehmen oder durch Absendung einer entsprechenden Erklärung an den Kunden abzulehnen.
Die Annahme der Bestellung erfolgt nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen durch Absendung einer Auftragsbestätigung mittels Post, Telefax oder e-mail oder unmittelbar durch Absendung der bestellten Ware. Unterbleibt die Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder die Absendung der Ware, so ist dies als Ablehnung der Offerte zu werten.
3 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche sonstigen Informationen, unser Kundendienst sowie die Beschwerdeerledigung werden ebenfalls in deutscher Sprache angeboten.
4 Kaufpreis
Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellten Waren als vereinbart, der sich aus unseren aktuellen Verkaufsprospekten, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen ergibt. Diese Preise verstehen sich für Konsumenten inklusive Mehrwertsteuer, jedoch exklusive Versandspesen, Zölle, etc.
Der Rechnungsendbetrag ist sofort ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind 12 % Verzugszinsen zu entrichten.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Kaufverträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten die Kaufpreise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Steuererhöhungen, Wechselkursschwankungen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde hinsichtlich jener Waren, die von dieser Preiserhöhung betroffen sind, ein Rücktrittsrecht.
5 Lieferzeit
Wir erfüllen unsere Lieferverpflichtungen aufgrund zustande gekommener Kaufverträge grundsätzlich spätestens innerhalb eines Monats ab Abschluss des Kaufvertrags. Sofern wir – etwa aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ware – den Vertrag nicht erfüllen können, teilen wir dies dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme mit.
6 Softwareentwicklung
Punkt 6 dieser AGBs gilt ausschließlich für webbasierende Softwareentwicklungen der Firma JuRez.
6.1 Nutzungsrecht
JuRez ist und bleibt der Eigentümer aller Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an der Software und Dokumentation. JuRez gewährt dem Käufer (in der Folge „Lizenznehmer“) ein entgeltliches, nicht übertragbares, zeitlich auf ein Jahr befristetes und nicht ausschließliches Recht ur Nutzung (Lizenz) der entwickelten Software.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm zu verändern oder vom Programm ganz oder teilweise abgeleitete Werke oder Kompilationen zu erstellen, die Software zu analysieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren oder auf andere Art und Weise den Quellcode der Software zu entschlüsseln. Zwingende gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
Durch Zahlung einer vereinbarten Jahresgebühr verlängert sich der Nutzungszeitraum um ein weiteres Jahr. Wird die Jahresgebühr für eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht während der vereinbarten Laufzeit bezahlt, kommt dies einem automatischen Ende des Nutzungsrechts gleich.
JuRez kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist ohne Angaben von Gründen eine automatische Vertragsverlängerung ihrerseits kündigen.
6.2 Software für Schulen
Lizenznehmer bei der Entwicklung von Software für Schulen ist immer die Schule. Als Zeitraum wird ein Schuljahr vereinbart.
6.3 Softwarepflege
JuRez behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern bzw. neue Funktionen zu implementieren. Das Recht auf die Einbindung von neuen Funktionen obliegt nur der Firma JuRez und Kundenwünsche können, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Dem spricht aber eine vom Lizenznehmer gewünschte kostenpflichtige Erweiterung nichts entgegen.
Müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Änderungen am Programm vorgenommen werden, so verpflichtet sich JuRez diese Änderungen in angemessener Zeit vorzunehmen.
6.4 Technischer Support
JuRez bietet technische Support-Dienstleistungen an. Die Erbringung von technischem Support liegt im alleinigen Ermessen von JuRez und ist mit keinerlei Garantie oder Gewährleistung verbunden.
Die Behebung von Schäden, hervorgerufen durch unachtsame Benutzer, gehören nicht zu den von JuRez, im Rahmen des technischen Supports zu erbringenden Leistungen. Die diesbezüglichen Kosten werden nach Absprache mit dem Lizenznehmer separat in Rechnung gestellt.
6.5 Gewährleistung für Softwareentwicklung
JuRez gewährleistet, gemäß den einschlägigen Vorschriften, dass die entwickelte Software mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach derzeitigem Stand der Technik der völlige Ausschluss von Softwarefehlern nicht möglich.
JuRez wird Fehler der Software, welche die bestimmungsgemäße Benutzung beeinträchtigen, in einem angemessenen Zeitraum berichtigen.
Die Gewährleistungsfrist erstreckt sich über die gesamte Nutzungsdauer.
6.6 Preis der Verlängerung der Nutzungsdauer
Der Preis für die Verlängerung der Nutzungsdauer wird durch den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Index der Verbraucherpreise oder einen an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Es wird von der Indexziffer ausgegangen, die für den Monat Jänner des Jahres 2016 verlautbart wurde. Die Indexanpassung wird jährlich durchgeführt, erstmals im Jahr 2017.
7 Gewährleistung und Schadenersatz
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so sind wir nach allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen zur Verbesserung, insbesondere auch durch Lieferung von einzelnen Austauschseiten, oder zum Austausch berechtigt. Preisminderung oder Wandlung kann vom Kunden nur gefordert werden, wenn die Verbesserung und der Austausch nicht möglich sind, für JuRez mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären oder wenn JuRez dem Verlangen des Kunden nicht oder nicht in angemessener Frist nachkommt. Das Recht auf Wandlung ist ausgeschlossen, wenn es sich bloß um einen geringfügigen Mangel handelt.
Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in den Kaufgegenständen kann eine Haftung unsererseits keinesfalls übernommen werden.
Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
8 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma JuRez, Inh. Jürgen Strutzenberger
9 Sonderbestimmungen für Verbraucher – Rücktrittsrecht
Ausschließlich für unsere Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (in der Folge: “KSchG”) sind, gelten dessen Sonderbestimmungen. Als Verbraucher ist jede natürliche Person zu qualifizieren, die zu Zwecken handelt, die nicht zu ihren gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeiten gehören.
Insbesondere sind Verbraucher gemäß § 5e KSchG berechtigt, von den mit uns im Wege des Fernabsatzes abgeschlossenen Verträgen unter Wahrung der gesetzlichen Frist zurückzutreten, sofern nicht eine der Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gemäß § 5f KSchG Anwendung findet.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Ware muss in ungenütztem, wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
Kein Rücktrittsrecht besteht bei Disketten, CD-ROMs und dergleichen, sofern sie vom Käufer entsiegelt wurden.
Verträge, durch die sich JuRez zur wiederholten Lieferung beweglicher körperlicher Sachen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, können vom Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres gekündigt werden. Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht ausgesprochen worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Kündigungstermin wirksam.
10 Sonderbestimmungen für Wiederverkäufer
Lieferungen mit Rückgaberecht können wir nur innerhalb der vereinbarten Frist und im verkaufbarem Zustand zurücknehmen.
Rücksendungen ohne erteiltes Remissionsrecht können wir nur nach vorheriger Rückfrage und erteilter Genehmigung annehmen. Wir behalten uns vor, 5 % des Bezugspreises als Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.
11 Datenträger
Datenträger werden im Abonnement, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, zur Fortsetzung bis auf Widerruf vorgemerkt. Der Widerruf entfaltet keine Wirksamkeit für bereits erhaltene, sondern nur für zukünftige Lieferungen und hat schriftlich zu erfolgen.
12 Angebote
Angebote der Firma JuRez haben, abweichend vom § 862 ABGB, grundsätzlich eine Gültigkeit von 1 Monat.
13 Schlussbestimmungen
Alle von uns abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der nationalen Verweisungsnormen und des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Handelskauf (UN-Kaufrecht).
Unter keinen Umständen ist JuRez oder eines seiner Tochterunternehmen dem Käufer gegenüber haftbar für irgendwelche Schäden, insbesondere besondere Folge-, indirekte, Straf- oder Schadenersatzschäden, egal wodurch diese verursacht wurden, sei es aus Verletzung der Gewährleistung, des Vertrages oder Fahrlässigkeit.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern kein Zwangsgerichtsstand besteht, 4020 Linz. Sachlich zuständig ist diesfalls, sofern kein Zwangsgerichtsstand besteht, das jeweils für die Ausübung der Handelsgerichtsbarkeit zuständige Gericht.
Mit der Bestellung stimmt der Kunde der Verwendung und Verwertung sämtlicher personenbezogener Daten (Name, Wohn- bzw. Lieferadresse, E-Mail und Telefonnummer) für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung und für die Abrechnung zu. Kundenbezogene Daten werden zur Kundenbetreuung gespeichert und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, gegen die Verwendung seiner Daten Widerspruch zu erheben.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge können nur schriftlich erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften (etwa den Bestimmungen des KSchG) widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit.
Mauthausen, im Jänner 2019